Bevor man sich entscheiden, ein Unternehmen in Serbien zu gründen, sollte man sich zunächst über die optimale Rechts- und Steuerform des Unternehmens informieren.
Die Unternehmensgründung in Serbien wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Einige von ihenn sind:
In Serbien gibt es fünf verschiedene Rechtsformen eines Geschäfts:
Selbstständige als Rechtsform bietet die Möglichkeit, Geschäftsaktivitäten in Form einer registrierten natürlichen Person durchzuführen. Eine Steuernummer wird der natürlichen Person bei der Registrierung erteilt. Der Selbstständige ist verpflichtet, die zugewiesene Steuernummer im Geschäft zu verwenden. Die Form von Selbstständigen ist für die Geschäfte mit geringem Umsatz gemeint. Selbstständigen werden beim Serbischen Handelsregister registriert.
Obwohl Selbstständige eine beliebte Rechtsform in Serbien ist, liegt der Hauptmangel an Selbstständige in der Haftung mit persönlichem Eigentum für Verpflichtungen, die aus dem Geschäft entstanden wurden. Das Mindestgrundkapital ist nicht vorgeschrieben.
Die Partnerschaft bezeichet eine Unternehmensform, das von zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen gegrundet wird. Partner – Mitglieder der Partnerschaft haften mit dem persönlichen Eigentum für die Verpflichtungen der Partnerschaft. Alle Gewinne, die die Partnerschaft erzielt, werden gleichmäßig an Mitglieder verteilt, dh gemäß dem Gründungsgesetz.
Angesichts der unbeschränkten Haftung der Mitglieder und der Tatsache, dass jede Entscheidung der Einstimmigkeit aller Mitglieder bedarf, wird dieses Formular nicht für Unternehmen empfohlen. Mindeststammkapital von Partnerschaft ist nicht vorgeschrieben.
Kommanditgesellschaft bezeichet eine Unternehmensform, die die Merkmale einer Partnerschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat. Die Mindestanzahl der Eigentümer – Mitglieder der Kommanditgesellschaft sind zwei, eine Komplementär und ein Kommanditist. Die Komplementär ist für die Verpflichtungen der Kommanditgesellschaft mit seinem persönlichen Eigentum verantwortlich. Im Gegensatz dazu haftet ein Kommanditist für das Vermögen, das die Person in die Gesellschaft eingebracht hat.
Mindestgrundkapital der Kommanditgesellschaft ist nicht vorgeschrieben. Aufgrund der unbegrenzten Haftung und etwas komplizierter Struktur ist Kommanditgesellschaft keine beliebte Rechtsform in Serbien.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Geschäftsform in Serbien. Eigentümer – Mitglieder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können natürliche oder juristische Personen sein. Mitglieder sind für die Gesellschaftsverpflichtung nur bis eingetragene Vermögenswerte verantwortlich. Mindestgrundkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 100 Dinar (weniger als ein Euro).
Diese Geschäftsform bietet nicht nur eine begrenzte Verantwortung des Eigentümers für die Verpflichtungen des Unternehmens, sondern ist die Eigentumsstruktur eindeutig vom Management getrennt. Direktor der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine natürliche oder eine juristische Person. Der Direktor der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine natürliche oder eine juristische Person.
Die Aktiengesellschaft ist eine seltene Gesellschaftsform in Serbien. Eigentümer – Gesellschafter einer Aktiengesellschaft können natürliche oder juristische Personen sein. Eigentümer haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen, sondern nur mit registrierem Stammkapital. Die Höhe des Stammkapitals beträgt maximal 3.000.000 Dinar (etwa 25.000 EUR). Bestimmte Geschäftsaktivitäten müssen in dieser Form registriert und urchgeführt werden (Banken, Versicherungsunternehmen).
Die Aktiengesellschaft verfügt über eine komplizierte Managementstruktur in Form eines Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde und ist eine charakteristische Form für die Durchführung von Aktivitäten von extrem großem Umsatz.
Betriebsstätte ist eine Steuerkategorie. Dies bedeutet, dass eine bestimmte Businessaktivität in Serbien nicht registriert werden muss, trotzdem sind solche Betriebe Körperschaftssteuerpflichtig.
Unter Betriebsstätte ist jeder ständige Geschäftsort, durch den der nicht ansässige Steuerzahler Aktivitäten durchführt, gemeint.
Dazu gehören:
Zu den ständigen Betriebseinheiten gehören auch ortsfeste oder fahrbare Baustellen-, Bau- oder Montagearbeiten, wenn sie länger als sechs Monate dauern.
Betriebsstätten sind aber nicht:
Abhängig davon, ob ein Unternehmen in Serbien persönlich oder über einen Stellvertreter eingerichtet wird, müss die folgende Dokumentation eingereicht werden:
Unternehmen in Serbien werden bei Handelsregister registriert.
Nach Gründung eines Unternehmens in Serbien ist es erforderlich, die folgenden Schritte durchzuführen:
Das serbische Unternehmensbankkonto kann in Serbien persönlich von Geschäftsführern oder Stellvertretern eröffnet werden. Mehr zu diesen Schritten können Sie hier finden.
Sondergeschäftsformen in Serbien sind:
Die Zweigstelle einer ausländischen juristischen Person ist ein separat registrierter Teil einer ausländischen juristischen Person. Obwohl Zweigstelle Teil einer juristische Person ist, ist sie zwar steuerpflichtig. Die Besonderheit einer Zweigstelle ist ihre Haftung. Für die Verpflichtungen der Zweigstelle haftet der Gründer.
Die Vertretung stellt keine juristische Person dar und darf in Serbien keine wirtschaftliche Aktivität durchführen. Der Grund für die Registrierung der Vertretung ist die Durchführung von der Vorarbeit die Vertragsabschließung vorangeht.