Die Steuernummer in Serbien (englisch: Tax Identification Number – TIN oder serbisch: Steueridentifikationsnummer – PIB) ist eine eindeutige Nummer einer natürlichen Person oder einer juristischen Person, die im Steuerverfahren und im Zahlungsverkehr verwendet wird. Die Steuernummer in Serbien wird von der Steuerverwaltung zum Zwecke der Identifizierung des Steuerzahlers vergeben.
In Serbien wird die Steuernummer am häufigsten für Folgendes verwendet:
Der Antrag auf Erteilung der Steuernummer in Serbien wird an die zuständige Steuerverwaltung gestellt.
Wenn die ansässige juristische Person nicht bei der serbischen Unternehmensregister registriert ist, wird der Antrag auf Erteilung einer Steueridentifikationsnummer bei der Steuerverwaltung eingereicht.
Eine Betriebsstätte einer nichtansässigen juristischen Person stellt einen Antrag auf Registrierung der Steuernummer bei der Steuerverwaltung nach dem registrierten Sitz.
Eine nichtansässige juristische und natürliche Person, die einen Steuervertreter ernennen, stellen einen Antrag auf Registrierung bei der Zentrale der Steuerverwaltung.
Der Antrag auf einer Steuernummer in Serbien kann in Papierform oder in elektronischer Form eingereicht werden. Im gegensatz dazu wird die Entscheidung über die Erteilung einer Steuernummer jedoch nur in elektronischer Form in Steuerbox getroffen.
Die Steuernummer in Serbien besteht entweder aus neun oder dreizehn Zahlen. Die Steuernummer besteht aus neun Zahlen für Steuerzahler – juristische Personen, Unternehmer, Betriebsstätte der nichtansässigen juristischen Personen und nichtansässige natürliche Personen. Die Steuernummer in Serbien besteht aus dreizehn Zahlen für ansässige Personen und stellt eindeutige Bürgerregisternummer (Serbisch: JMBG) dar.
Die Steuernummer besteht aus 13 Zahlen für nichtansässige natürliche Personen, sowie für steuer- und abgabepflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, und ist eine eindeutige Bürgerregisternummer (Serbisch: JMBG).
In bestimmten Situationen kann die Steuerverwaltung die Erteilung des Antragstellers verweigern oder die zugeteilte Steuernummer entziehen.
Die Steuerverwaltung kann bei folgenden Situationen die Erteilung einer Steuernummer verweigern:
1) Eine juristische Person, deren Gründer, d.h. Mitglied – juristische Person, Unternehmer oder natürliche Person, fällige und unbezahlte Verpflichtungen aufgrund öffentlicher Einnahmen hat;
2) Eine juristische Person, deren Gründer gleichzeitig eine juristische Person, ein Unternehmer oder eine natürliche Person ist, wie der Gründer einer verbundenen Person, deren Steuernummer vorübergehend beschlagnahmt wurde;
3) Juristische Person, deren Gründer eine natürliche Person ist, die auch Gründer eines anderen Unterhehem ist, die ausstehende Verpflichtungen aus öffentlichen Einnahmen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten hat;
4) Ein Unternehmer, der fällige und unbezahlte Verpflichtungen aus öffentlichen Einnahmen hat, die im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten in anderen Wirtschaftseinheiten entstanden sind, an denen er gleichzeitig der Gründer mit einem Anteil von mehr als 5 % ist.
Die Finanzverwaltung kann eine eingezogene Steuernummer entziehen, wenn sie im Steuerkontrollverfahren feststellt, dass zum Zeitpunkt der Zuteilung der Steuernummer Hindernisse für die Zuteilung bestanden.
Nichtansässige juristische Personen, die ein nicht ansässiges Geschäftskonto in Serbien eröffnen möchten, müssen zunächst eine Steuernumer von der Steuerverwaltung erhalten. Andernfalls wird die Bank kein Konto für nichtansässige natürliche Personen eröffnen oder wird die Eröffnung des Kontos innerhalb von 30 Tagen nach seiner Eröffnung sperren.
Das serbische Körperschaftssteuergesetz festlegt, dass eine nichtansässige juristische Person in Serbien steuerpflichtig ist. Aus diesem Grund verlangt die Bank jedes Mal, wenn Geld von einem ausländischen – nichtansässigen Firmenkonto überwiesen wird, eine Steuerbescheinigung, dass alle anwendbaren Steuerverpflichtungen beglichen wurden.
Daher erteilt die Steuerverwaltung einem Betriebstätte / natürlicher Personen bei der Eröffnung eines Kontos nur dann eine Steuernummer, wenn diese Personen einen Grund für die Kontoeröffnung rechtfertigt.
Es sollte auch beachtet werden, was das Gesetz über das Steuerverfahren Serbiens vorschreibt. Ein nichtansässige Person (natürliche oder juristische), die Einkommen erzielt oder Eigentum auf dem Territorium Serbiens erwirbt, ist in Serbien steuerpflichtig. Eine solche Person ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen ab dem Tag des Beginns der Einkommensrealisierung oder des Erwerbs von Eigentum, einen Steuervertreter zu benennen und die Steuerverwaltung darüber zu informieren.