Mitnahme von Bargeld nach Serbien
Wenn Sie Bargeld über die Grenze Serbiens mitnehmen, beachten Sie, dass für die Mitnahme von Bargeld nach Serbien bestimmte gesetzliche Einschränkungen und Voraussetzungen gelten.
Das Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche Serbiens schreibt nämlich den Höchstbetrag an Bargeld vor, der ohne vorherige Meldung über die Grenze Serbiens mitgenommen werden darf – maximal 10.000 Euro pro Person. Der angegebene Betrag stellt daher den Betrag dar, den jeder Reisende beim Grenzübertritt in Bar bei sich haben darf, d. h. die Mitnahme solcher Gelder über die serbische Grenze stellt keinen Zollverstoß dar. Wenn eine natürliche Personen Bargeld im Wert von mehr als 10.000 Euro bei sich hat, und dies nicht vorher dem Zoll meldet, besteht das Risiko, dass die Zollverwaltung gegen jeden solchen Passagier ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet und Gelder über 10.000 Euro einzieht.
Pflichten bei der Mitnahme von Bargeld nach Serbien
Wie wir bereits im Text ausgeführt haben, ist jeder Reisende, der mehr als 10.000 Euro in Bar mit sich führt, unabhängig von der Währung, verpflichtet, diesen Geldbetrag vor dem Überschreiten der Staatsgrenze Serbiens den Zollbehörden zu melden.
Eine solche Verpflichtung ist im Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgeschrieben und gilt sowohl für Papiergeld als auch für Münzen. Dasselbe Gesetz sieht außerdem die Meldepflicht nicht nur für Bargeld, sondern auch für Inhaberpapiere wie Schecks, Wechsel, Zahlungsanweisungen und dergleichen vor, die den Wert von 10.000 Euro übersteigen.
Passagiere, die durch Serbien reisen – Transitpassagiere – überqueren die Staatsgrenze zweimal. Sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise aus Serbien besteht für Reisende die Pflicht, Geldbeträge über 10.000 Euro beim Zoll zu deklarieren.
Das Formular zur Anmeldung von Geld und Zahlungsmitteln steht auf der Internetseite der Zollverwaltung zum Download bereit.
Mitnahme von Bargeld nach Serbien - Zollverstoß
Gemäß Artikel 120 des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begeht jede Person eine Ordnungswidrigkeit, die Bargeld im Wert von mehr als 10.000 Euro über die Grenze Serbiens transferiert, ohne den Transfer dieses Geldes zuvor gemeldet zu haben. Bei Bargeldfunden erstellt der Zoll einen Bescheid und beschlagnahmt Bargeld ab einem Wert von 10.000 Euro vorläufig. Die Zollbehörde erstattet dann Anzeige gegen die konkrete natürliche Person wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Die Geldstrafe für dieses Vergehen beträgt 50.000 bis 150.000 Dinar (400 bis 1.300 Euro).
Allerdings ist zu beachten, dass das Ordnungswidrigkeitenrecht die Möglichkeit einer höheren Geldstrafe, bis zum Fünffachen der genannten Werte, offen lässt.
Wir stehen Ihnen im Verfahren der Vertretung vor dem Ordnungswidrigkeitengericht sowie im Verfahren zur Herausgabe vorläufig beschlagnahmter Vermögenswerte zur Verfügung.
