Serbische Staatsbürgerschaft ist eine rechtliche Bindung zwischen einer natürlichen Person und Republik Serbien. Es handelt sich um eine dauerhafte Beziehung, auf deren Grundlage eine natürliche Person sowohl bestimmte Rechte (auf Bildung, Gesundheitssorge, Wahlrecht, Erwerb von Eigentum usw.) als auch auch Pflichten (z. B. zur Zahlung von Steuern) hat.
In den letzten Jahren ist das Innenministerium zunehmend auf Anträge auf Zulassung zur serbischen Staatsbürgerschaft gestoßen, die nicht nur von Ausländern, sondern auch von Nachkommen serbischer Emigranten gestellt wurden, die in den 1960er Jahren in die USA, nach Deutschland, Österreich, Kanada und Australien eingewandert waren.
Der Antrag auf Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft wird beim Innenministerium gestellt. Der Antrag kann persönlich oder über einen Rechtsanwalt gestellt werden. Bei Antragstellung ist die vorgeschriebene Verwaltungsgebühr zu entrichten. Nach Prüfung der Erfüllung der Bedingungen, die mehrere Monate dauern kann, erlässt das Innenministerium eine Entscheidung über die Zulassung zur Staatsbürgerschaft.
Es gibt folgende Grundlagen zum Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft:
Folgende Personen können einen Antrag auf serbische Staatsbürgerschaft stellen:
Ausländische Staatsbürger können die Staatsbürgerschaft beantragen, sofern ihnen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
Zusätzlich sind folgende Bedingungen vorgeschrieben:
Ausländische Staatsbürger können die serbische Staatsbürgerschaft zu günstigeren Bedingungen erwerben. Wenn ein ausländischer Staatsbürger in der Republik Serbien geboren wurde, vor Antragstellung mindestens 2 Jahre ununterbrochen in Serbien gelebt und sich zum Serben erklärt hat, kann er der sie die serbische Staatsbürgerschaft erhalten.
Wird der Antrag auf Einbürgerung aufgrund einer Eheschließung gestellt, braucht der ausländische Staatsbürger die anderen allgemein vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht zu erfüllen.
Auswanderer aus Serbien und ihre Nachkommen haben das Recht, die serbische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das ist ein einfacherer Weg, die Staatsbürgerschaft zu erwerben. Es müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Ausländische Staatsbürger, die den serbischen Bevölkerung gehören, und ihre Nachkommen können die serbische Staatsbürgerschaft erwerben. Die Anforderungen sind:
Personen, die auf dem Territorium der SFRJ-Staaten geboren wurden und ins Exil ausgewandert wurden, können die serbische Staatsbürgerschaft beantragen. Sie müssen ihre ethnische Verbindung zu Serbien nachweisen, dass sie volljährig sind und sie müssen eine Erklärung über den Erhalt der serbischen Staatsbürgerschaft abgeben.
Die serbische Staatsbürgerschaft kann auf Antrag des serbischen Staatsbürgers durch Entlassung beendet werden.
Neben dem Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Neben der Entlassung kann die serbische Staatsbürgerschaft auch durch Verzicht beendet werden.
Ein erwachsener Staatsbürger der Republik Serbien, der im Ausland geboren wurde und eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, kann bis zu seinem 25. Lebensjahr auf die serbische Staatsbürgerschaft verzichten. Das Verfahren zum Verzicht auf die Staatsbürgerschaft wird vor dem Außenministerium durchgeführt. Dem Antrag auf Verzicht auf die serbische Staatsbürgerschaft sind folgende Unterlagen beizufügen: