Serbische Staatsangehörigkeit

Serbische Staatsbürgerschaft

Serbische Staatsbürgerschaft beantragen

Serbische Staatsbürgerschaft ist eine rechtliche Bindung zwischen einer natürlichen Person und Republik Serbien. Es handelt sich um eine dauerhafte Beziehung, auf deren Grundlage eine natürliche Person sowohl bestimmte Rechte (auf Bildung, Gesundheitssorge, Wahlrecht, Erwerb von Eigentum usw.) als auch auch Pflichten (z. B. zur Zahlung von Steuern) hat.

In den letzten Jahren ist das Innenministerium zunehmend auf Anträge auf Zulassung zur serbischen Staatsbürgerschaft gestoßen, die nicht nur von Ausländern, sondern auch von Nachkommen serbischer Emigranten gestellt wurden, die in den 1960er Jahren in die USA, nach Deutschland, Österreich, Kanada und Australien eingewandert waren.

Der Antrag auf Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft wird beim Innenministerium gestellt. Der Antrag kann persönlich oder über einen Rechtsanwalt gestellt werden. Bei Antragstellung ist die vorgeschriebene Verwaltungsgebühr zu entrichten. Nach Prüfung der Erfüllung der Bedingungen, die mehrere Monate dauern kann, erlässt das Innenministerium eine Entscheidung über die Zulassung zur Staatsbürgerschaft.

Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft

Es gibt folgende Grundlagen zum Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft:

  • Herkunft
  • Geburt in Serbien
  • Nachträglicher Erwerb der serbischen Staatsbürgerschaft
  • Staatsbürgerschaft auf der Grundlage eines internationalen Abkommens.

Folgende Personen können einen Antrag auf serbische Staatsbürgerschaft stellen:

  1. Ausländische Staatsbürger
  2. Auswanderer aus Serbien und ihre Nachkommen
  3. Angehörige des serbischen Volkes
  4. Flüchtlinge aus dem Gebiet der ehemaligen SFRJ

Ausländische Staatsbürger, die serbische Staatsbürgerschaft beantragen

Ausländische Staatsbürger können die Staatsbürgerschaft beantragen, sofern ihnen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.

Zusätzlich sind folgende Bedingungen vorgeschrieben:

  • 18 Jahre oder älter zu sein
  • Dass eine Entlassung aus der ausländischen Staatsbürgerschaft erteilt wurde oder wird
  • Dass vor Einreichung des Antrags mindestens 3 Jahre lang einen ununterbrochenen Wohnsitz auf dem Territorium Serbiens registriert wurde
  • Eine Erklärung abzugeben.

Ausländische Staatsbürger können die serbische Staatsbürgerschaft zu günstigeren Bedingungen erwerben. Wenn ein ausländischer Staatsbürger in der Republik Serbien geboren wurde, vor Antragstellung mindestens 2 Jahre ununterbrochen in Serbien gelebt und sich zum Serben erklärt hat, kann er der sie die serbische Staatsbürgerschaft erhalten.

Wird der Antrag auf Einbürgerung aufgrund einer Eheschließung gestellt, braucht der ausländische Staatsbürger die anderen allgemein vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht zu erfüllen.

Auswanderer aus Serbien, die serbische Staatsbürgerschaft beantragen

Auswanderer aus Serbien und ihre Nachkommen haben das Recht, die serbische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das ist ein einfacherer Weg, die Staatsbürgerschaft zu erwerben. Es müssen die folgenden Bedingungen  erfüllt sein:

  • Der Antragsteller ist 18 Jahre oder älter
  • Seine Geschäftsfähigkeit wurde ihm / ihr nicht entzogen
  • Der Antragsteller muss sich äußern, dass er/sie Serbien als sein/ihr Land betrachte.

Angehörige des serbischen Volkes

Ausländische Staatsbürger, die den serbischen Bevölkerung gehören, und ihre Nachkommen können die serbische Staatsbürgerschaft erwerben. Die Anforderungen sind:

  • sie müssen ihre ethnische Zugehörigkeit zu Serbien nachweisen
  • sie sind volljährig 
  • eine Erklärung zur Annahme der serbischen Staatsbürgerschaft.

Flüchtlinge aus dem Gebiet der ehemaligen SFRJ

Personen, die auf dem Territorium der SFRJ-Staaten geboren wurden und ins Exil ausgewandert wurden, können die serbische Staatsbürgerschaft beantragen. Sie müssen ihre ethnische Verbindung zu Serbien nachweisen, dass sie volljährig sind und sie müssen eine Erklärung über den Erhalt der serbischen Staatsbürgerschaft abgeben.

Entlassung aus der serbischen Staatsbürgerschaft

Die serbische Staatsbürgerschaft kann auf Antrag des serbischen Staatsbürgers durch Entlassung beendet werden.

Neben dem Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Dass die Person 18 Jahre alt geworden ist
  • Dass es keine Hindernisse in Bezug auf den Militärdienst gibt
  • Dass die Person steuerliche Verpflichtungen beglichen hat
  • Dass die Person geregelte und beglichene vermögensrechtliche Verpflichtungen aus ehelichen und elterlichen Beziehungen hat
  • Dass gegen die Person kein Strafverfahren geführt wird
  • Dass die Person die verhängte Freiheitsstrafe verbüßt ​​hat
  • Dass die Person eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, oder der Nachweis, dass nach der Entlassung eine ausländische Staatsbürgerschaft erhalten wird.

Verzicht auf die serbische Staatsbürgerschaft

Neben der Entlassung kann die serbische Staatsbürgerschaft auch durch Verzicht beendet werden.

Ein erwachsener Staatsbürger der Republik Serbien, der im Ausland geboren wurde und eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, kann bis zu seinem 25. Lebensjahr auf die serbische Staatsbürgerschaft verzichten. Das Verfahren zum Verzicht auf die Staatsbürgerschaft wird vor dem Außenministerium durchgeführt. Dem Antrag auf Verzicht auf die serbische Staatsbürgerschaft sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Erklärung zum Verzicht auf die serbische Staatsbürgerschaft
  • Geburtsurkunde
  • Bescheinigung über die serbische Staatsbürgerschaft
  • Bescheinigung über die ausländische Staatsbürgerschaft
  • Wohnsitznachweis im Ausland
  • Bezahlte Gebühr.