MwSt.-Rückerstattung in Serbien stellt die Rückerstattung des in Serbien gezahlten Mehrwertsteuerbetrags an Nichtansässigen, Kirchen, humanitäre Organisationen, diplomatische Vertretung und Konsulat dar.
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist Umsatzsteuer, durch die den Verbrauch besteuert wird. MwSt. wurde 2004 in Serbien als eine der Bemühungen zur Modernisierung des Steuersystems eingeführt. Es ist zu berücksichtigen, dass alle anderen europäischen Länder ebenfalls ein auf der Mehrwertsteuer basierendes Steuersystem haben.
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 20 % und wird auf einen Umsatz von Waren und Dienstleistungen oder einen Import von Waren gezahlt.
Der besondere Mehrwertsteuersatz beträgt 10 % und wird verwendet, um den Umsatz oder den Import von folgenden Waren oder Dienstleistungen zu besteuern:
Um einem Nichtansässigen eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu gewähren, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Der Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung wird in Serbien einmal jährlich bei der Steuerverwaltung eingereicht. Der Antrag wird spätestens bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für Waren und Dienstleistungen gestellt, die im vorangegangenen Kalenderjahr in Serbien erworben wurden.
Mit dem Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Eine besondere Möglichkeit für die Mehrwertsteuerrückerstattung in Serbien ist Rückerstattung der MwSt. für Reisender.
Ein Reisender, der keinen Wohnsitz in Serbien hat, und der die Waren in Serbien gekauft hat, hat das Recht auf die Mehrwertsteuerrückerstattung.
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein: