MwSt.-Rückerstattung in Serbien

MwSt.-Rückerstattung in Serbien

Mehrwertsteuer in Serbien

MwSt.-Rückerstattung in Serbien stellt die Rückerstattung des in Serbien gezahlten Mehrwertsteuerbetrags an Nichtansässigen, Kirchen, humanitäre Organisationen, diplomatische Vertretung und Konsulat dar.

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist Umsatzsteuer, durch die den Verbrauch besteuert wird. MwSt. wurde 2004 in Serbien als eine der Bemühungen zur Modernisierung des Steuersystems eingeführt. Es ist zu berücksichtigen, dass alle anderen europäischen Länder ebenfalls ein auf der Mehrwertsteuer basierendes Steuersystem haben.

Mehrwertsteuersatz in Serbien

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 20 % und wird auf einen Umsatz von Waren und Dienstleistungen oder einen Import von Waren gezahlt.

Der besondere Mehrwertsteuersatz beträgt 10 % und wird verwendet, um den Umsatz oder den Import von folgenden Waren oder Dienstleistungen zu besteuern:

  • Brot und andere Backwaren, Milch und Milchprodukte, Mehl, Zucker, Sonnenblumenöl, Mais, Sojabohnen, Oliven und Honig;
  • frisches, gekühltes und gefrorenes Obst, Gemüse, Fleisch, Eier;
  • Arzneimittel, einschließlich Tierarzneimittel;
  • Prothesen;
  • Düngemittel, Pflanzenschutzmittel;
  • Lehrbücher und Lehrmittel;
  • Tageszeitungen;
  • Unterkunftsservice;
  • Kino- und Theateraufführungen, Messe, Konzerte;
  • Erdgas und thermische Energie für Heizzwecke;
  • Beförderung von Passagieren und deren Begleitgepäck.

MwSt.-Rückerstattung in Serbien an einen Nichtansässigen

Um einem Nichtansässigen eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu gewähren, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Eine Rechnung wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausgestellt;
  • Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung übersteigt 200 Euro;
  • der Nichtansässige ist Mehrwertsteuerzahler in Heimatland;
  • dass im Heimatland des Nichtansässigen eine Gegenseitigkeit für die Mehrwertsteuererstattung für Ansässigen aus Serbien besteht;
  • Die MwSt. wurde für folgende Dienstleistungen beziehungsweise Waren bezahlt:
  1. Transports von Waren
  2. Personenbeförderungsdienste, die von ausländischen Transportgesellschaften in Serbien erbracht werden;
  3. Waren und Dienstleistungen, für die der Empfänger der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer zu berechnen.

MwSt.-Rückerstattung in Serbien - Verfahren

Der Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung wird in Serbien einmal jährlich bei der Steuerverwaltung eingereicht. Der Antrag wird spätestens bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für Waren und Dienstleistungen gestellt, die im vorangegangenen Kalenderjahr in Serbien erworben wurden.

Mit dem Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Vertrag
  • Nachweis für Nichtansässige über die in Serbien ausgestellte Steuernummer
  • Rechnungen
  • Bestätigung, dass Nichtansässige ein Mehrwertsteuerzahler ist
  • Auszug aus dem Handelsregister.

Mehrwertsteuerrückerstattung für Reisender

Eine besondere Möglichkeit für die Mehrwertsteuerrückerstattung in Serbien ist Rückerstattung der MwSt. für Reisender.

Ein Reisender, der keinen Wohnsitz in Serbien hat, und der die Waren in Serbien gekauft hat, hat das Recht auf die Mehrwertsteuerrückerstattung.

Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • die Ware wurde im persönlichen Gepäck über die Grenze übertragen;
  • die Ware wird nicht für kommerzielle Zwecken ins Ausland versandt;
  • die Ware wurde innerhalb von drei Monaten von dem Einkaufstag über die Grenze übertragen;
  • der Gesamtwert der gelieferten Waren ist mindestens 6.000 RSD, einschließlich Mehrwertsteuer;
  • es gibt Beweise, dass die Ware exportiert wurde.