Die Mehrwertsteuer in Serbien ist eine Verbrauchssteuer, die in Serbien auf die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen sowie auf den Import von Waren gezahlt wird. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 20 %, für bestimmte Umsätze mit Waren und Dienstleistungen wird jedoch ein besonderer Mehrwertsteuersatz von 10 % gezahlt. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass für bestimmte Importe, sowie den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, keine Mehrwertsteuer gezahlt wird. Die genannten Ausnahmen sowie das Recht auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Serbien werden ausführlich erläutert.
Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in Serbien gehen in den Haushalt der Republik Serbien.
Wie bereits erwähnt, Gegenstand der Mehrwertsteuer ist:
Die Grundvoraussetzung, die erfüllt sein muss, damit die Transaktion als steuerpflichtig gilt, ist, dass der Steuerzahler in Serbien sie gegen Entgelt durchführt. Damit der Gesetzgeber jedoch Missbrauch verhindern kann, ist nicht nur der übliche Umsatz von Waren und Dienstleistungen steuerpflichtig, sondern auch der Austausch von Waren gegen andere Waren oder Dienstleistungen.
Kauf und Verkauf von Waren – physischen Dingen, sowie deren Tausch gegen andere Waren oder Dienstleistungen stellt Gegenstand der Mehrwertsteuer in Serbien dar.
Unter Kauf und Verkauf von Waren ist auch Folgendes gemeint:
Aus Sicht der Mehrwertsteuer in Serbien gelten als Beschaffung und Erbringung von Dienstleistungen alle Arbeiten und Handlungen im Rahmen von Tätigkeiten, die kein Kauf und Verkauf sind. Die Definition der Beschaffung und Erbringung von Dienstleistungen war dem Gesetzgeber nicht genug, daher definierte er zusätzlich die Beschaffung und Erbringung von Dienstleistungen sowie jegliche Unterlassung und Leiden, Übertragung, Abtretung und Überlassung zur Nutzung von Urheberrechten und verwandten Rechten, Patenten, Lizenzen, Marken sowie anderen Rechten des geistigen Eigentums; Lieferung von Waren, die im Auftrag des Kunden aus Materialien des Kunden hergestellt oder montiert wurden; Austausch von Dienstleistungen gegen Waren oder Dienstleistungen; Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort; Abtretung von Anteilen oder Rechten.
Ein Steuerpflichtiger ist eine Person, einschließlich Person die keinen Sitz oder Wohnsitz in Serbien hat (im Folgenden: ausländische Person), die im Rahmen ihrer Ausübungstätigkeit selbständig Waren und Dienstleistungen verkauft.
Unter Tätigkeit versteht man jede dauerhafte Tätigkeit eines Produzenten, Händlers oder Dienstleisters mit dem Ziel, Einkommen zu erwirtschaften, einschließlich der Tätigkeiten der Ausbeutung natürlicher Ressourcen, der Land- und Forstwirtschaft sowie freier Berufe.
Steuerzahler hingegen ist jeder, der Steuerpflichtiger ist, es sei denn, das serbische Mehrwertsteuergesetz schreibt vor, dass eine andere Person Mehrwertsteuer in Serbien zahlen muss.
Dazu gehört auch der Empfänger von Waren und Dienstleistungen, wenn die ausländische Person kein Mehrwertsteuerzahler in Serbien ist, unabhängig davon, ob sie eine ständige Geschäftseinheit in der Serbien hat und ob diese ständige Geschäftseinheit ein Mehrwertsteuerzahler in Serbien ist, sowie eine Person, die in der Rechnung die Mehrwertsteuer in Serbien angibt, ohne dazu nach diesem Gesetz verpflichtet zu sein. Dazu gehört auch die Person, die eine Ware einführt.
Eine ausländische Person, die in Serbien Waren und Dienstleistungen verkauft, für die eine Verpflichtung zur Berechnung der Mehrwertsteuer in Serbien besteht, als auch wenn die Waren und Dienstleistungen verkauft werden, für die eine Steuerbefreiung vorgesehen ist, muss einen Steuervertreter benennen und sich für die Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer registrieren.
Eine ausländische Person, die in Serbien Waren und Dienstleistungen ausschließlich an Mehrwertsteuerzahler, den Staat Serbien und staatliche Behörden verkauft, die Waren verkauft, die sich im Zolllagerverfahren gemäß den Zollvorschriften befinden, sowie Buspassagierbeförderungsdienste anbietet, ist gemäß diesem Gesetz nicht verpflichtet, einen Steuervertreter zu benennen und sich für die Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer in Serbien zu registrieren.
Bitte beachten Sie, dass eine ausländische Person nur einen Steuervertreter ernennen kann.
Steuerbevollmächtigter eines Ausländers kann eine natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Serbien sein, die mindestens 12 Monate vor Einreichung des Antrags auf Genehmigung durch die Steuerbehörde als Mehrwertsteuerzahler registriert war und die am Tag der Antragstellung keine fälligen und unbezahlten Verpflichtungen hat.
Mehr zur Mehrwertsteuerrückerstattung in Serbien finden Sie in unserem Text, in dem dieses Thema gesondert behandelt wurde.
Die Steuerbemessungsgrundlage für den Kauf von Waren und Dienstleistungen ist der Betrag der Vergütung (in Geld, Waren oder Dienstleistungen), die der Steuerpflichtige für gelieferte Waren oder Dienstleistungen vom Empfänger der Waren oder Dienstleistungen oder einem Dritten erhält oder erhalten sollte, einschließlich Subventionen und anderer Einkünfte, die keine Mehrwertsteuer in Serbien enthalten.
Die Bemessungsgrundlage für den Warenimport ist der nach den Zollvorschriften ermittelte Wert der importierten Waren.
Die Bemessungsgrundlage für den Warenimport umfasst außerdem:
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt in Serbien 20 %.
Der Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen oder die Einfuhr von Waren kann mit einem besonderen Mehrwertsteuersatz von 10 % besteuert, und zwar:
Diese Liste ist nicht vollständig, es gibt zahlreiche weitere gesetzliche Ausnahmen vom allgemeinen Satz der Mehrwertsteuer in Serbien.