Immobilienkauf in Serbien

Immobilienkauf in Serbien

Immobilienkauf in Serbien

Der Kauf einer Immobilie in Serbien ist ein formelles und komplexes Verfahren, das aus Beglaubigung des Kaufvertrags bei einem Notar in Serbien und der Eintragung der Eigentumsrechte im Immobilienkataster besteht. Der Kauf einer Immobilie ist eine große Investition. In Anbetracht der Art der Immobilie ist es notwendig, die entsprechenden Bedingungen zu erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten, um beim Kauf kein Risiko einzugehen.

Die Beglaubigung des Kaufvertrages durch einen Notar besteht aus folgenden Schritten:

  • Vertragsvorbereitung
  • Sammlung der notwendigen Dokumentation
  • Terminvereinbarung für die Beglaubigung
  • Terminvereinbarung für die Anwesenheit eines autorisierten Übersetzers.

Nach der Beglaubigung des Kaufvertrages, sollte der neue Eigentümer in der öffentlichen Immobiliendatenbank registriert werden. Der Zeitpunkt der Eintragung der Eigentumsrechte in das Kataster stellt den Moment dar, wann der Käufer zum neuen Immobilieneigentümer wird. Nur ein Notar, ein geodätisches Amt oder ein Rechtsanwalt können das Verfahren vor dem zuständigen Katasteramt einleiten. Das Verfahren zur Registrierung von Eigentumsrechten Monate dauert Monaten. Deshalb is wichtig, dass der Eigentümer den Status des Objekts persönlich oder durch einen Anwalt ständig prüft.

Der Vertrag über den Kauf einer Immobilie in Serbien stellt nur die Grundlage vor, dass der Käufer die Eigentumsrechte bekommen kann. Der Zeitpunkt des Eigentumserwerbs stellt den Zeitpunkt der Eintragung des neuen Eigentümers in das Liegenschaftskataster dar.

Notwendige Unterlagen für den Immobilienkauf in Serbien

Angesichts des Wertes einer Immobilie, sowie der Bedeutung, die sie für die Eigentümer hat, muss der Kaufvertrag sorgfältig geprüft werden. Zunächst ist zu prüfen, ob der Vertrag alle notwendigen Angaben sowohl zum bisherigen als auch zum neuen Eigentümer sowie zum Verkaufsgegenstand enthält. In diesem Zusammenhang ist auch die Erstellung von Unterlagen erforderlich, wie zum Beispiel:

  • Dokument über die Daten eines Elternteils
  • Bescheinigung über den Familienstand
  • Hypothekenlöschungsbescheinigungen
  • Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über den Verkauf von Immobilien
  • Staatsangehörigkeitsbescheinigung.

Dies sind nur einige Beispiele für erforderliche Dokumentationen, die im Einzelfall abweichen können.

Kauf einer Wohnung oder eines Hauses in Serbien

Ausländer in Serbien können Wohnungen frei kaufen. Eine Wohnung ist eine separate Gehäuseeinheit innerhalb eines Gebäudes oder Hauses. Angesichts des Werts der Wohnung ist es jedoch notwendig, zunächst zu prüfen, ob rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Wohnung oder mit dem Haus bestehen. Dies stellt vor allem für ausländische Staatsbürger ein Problem dar, weil sie die örtliche Vorschriften nicht kennen. Die sind die, für den Kauf, relevante Gesetze:

  • Gesetz über Planung und Bau
  • Gesetz über das Verfahren zur Eintragung in das Immobilien- und Versorgungskataster
  • Gesetz über Obligationsverhältnisse.

Ausländische natürliche Personen können Grundstücke erwerben, allerdings ist das Recht zum Erwerb von Grundstücken im Gegensatz zum Kauf einer Wohnung oder eines Hauses begrenzt.

Ausländische Staatsbürger können kein Agrarland kaufen, es sei denn, die folgenden Bedingungen sind erfüllt:

  • Seit mindestens 10 Jahren haben die ausländische Staatsbürger einen registrierten landwirtschaftlichen Betrieb in Serbien
  • Landwirtschaftliche Flächen werden mindestens drei Jahre lang bewirtschaftet
  • Sie verfügen über eigene landwirtschaftliche Maschinen.
  • Die Grundstücksfläche beträgt bis zu 2 Hektar.

Ausländische Staatsbürger können Baugrundstücke erwerben, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Baugrundstück ist ihnen zur Ausübung von Tätigkeiten nöig
  • Sie sind Eigentümer einer Gehäuseeinheit, die auf der Baugrundstücke legal aufgebaut wurde.

Es ist zu beachten, dass der Erwerb des Agrarlandes durch ein gegründetes Unternehmen, möglich ist. Der Gründer so eines Unternehmens kann eine nichtansässige natürliche oder juristische Person sein.

Erwerb von Todes wegen

Wenn die ausländische Staatsbürger eine Immobilie in Serbien erben, gelten für sie keine zusätzlichen Bedingungen. Ausländische Staatsbürger können als inländische Staatsbürger erben. Das Verfahren zum Immobilienerwerb durch Erbschaft findet vor folgenden Behörden statt:

  • Gericht
  • Notar
  • Liegenschaftskataster.

Steuerliche Aspekte beim Immobilienkauf in Serbien

Das Gesetz über Steuerverfahren und Steuerverwaltung sieht vor, dass ausländische Staatsbürger beim Kauf einer Immobilien in Serbien eine Steuersnummer erhalten und einen Steuervertreter benennen müssen. Der Grund hierfür liegt in den steuerlichen Pflichten, die ausländischen Staatsbürger beim Immobilienerwerb haben. Die häufigsten Steuern, die ausländischen Staatsbürger zahlen müssen, sind:

  • Erwerbsteuer
  • Immobiliensteur
  • Mietsteuer, wenn die Immobilie vermietet ist
  • Jahressteuer, wenn die Immobilie vermietet ist und die Voraussetzungen für die Zahlung der Jahressteuer erfüllt sind.

Obwohl der Verkäufer der Steuerzahler ist, sieht der Vertrag in der Regel vor, dass Käufer die Erwerbsteuer zahlen. Die Frist für die Steuerzahlung beträgt 30 Tage ab dem Datum der Beurkundung des Kaufvertrags. Damit ein ausländischer Staatsbürger eine Steuererklärung abgeben kann, muss zunächst von der Steuerverwaltung eine Steueridentifikationsnummer eingeholt und einen Steuervertreter benannt werde.

Die Immobiliensteuer ist eine Steuer, die von der Gemeindeverwaltung festgelegt wird, und die auf Jahresbasis bezahlt wird.

Die Mietsteuer ist eine Steuer, die der Vermieter auf den erhaltenen Mietbetrag zahlt. Je nachdem, an wen die Immobilie vermietet wird, unterscheidet sich die Person, die für die Abgabe der Steuererklärung verantwortlich ist. Ist der Mieter eine juristische Person, ist die juristische Person verpflichtet, bei der Zahlung der Miete die Mietsteuer zu berechnen und im Namen des Vermieters zu zahlen. Ist der Mieter eine natürliche Person, ist der Vermieter zur Zahlung der Mietsteuer verpflichtet.