Unter Eröffnung eines Bankkontos in Serbien ist Registrierung eines Kontos bei einer der Banken in Serbien gemeint. In Serbien kann ein Bankkonto bei einer der Geschäftsbanken eröffnet werden. Das Verfahren für Eröffnung eines Bankkontos in Serbien hängt von der Art des Bankkontos ab.
Ein Bankkonto kann für eine natürliche oder juristische Person, ansässig oder nichtansässig, eröffnet werden. In Serbien sind insgesamt 18 Geschäftsbanken tätig, deren Arbeit von der Serbischen Nationalbank kontrolliert wird.
Um ein Konto in Serbien zu eröffnen, müssen einige Eröffnungsgrundlagen vorliegen. Daher wird davon ausgegangen, dass die Durchführung von Zahlungstransaktionen die Grundlage für die Eröffnung eines Kontos für in Serbien ansässige sowohl natürliche als auch juristische Personen ist.
Auch Nichtansässige können mit einem gewissen Unterschied ein Bankkonto in Serbien eröffnen. Wenn kein Wohnsitz gemeldet ist oder der Aufenthaltstitel seit weniger als einem Jahr ausgestellt wurde, können Nichtansässige nur ein nichtansässiges Bankkonto eröffnen. Nach Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltstitel können auch Nichtansässige ein für Ansässige reguläres Bankkontos in Serbien eröffnen.
Bei Eröffnung eines Bankkontos in Serbien für Nichtansässige – juristische Personen, benötigen Banken eine Entscheidung der Steuerverwaltung über die Zuteilung einer Steueridentifikationsnummer (auf Serbisch PIB). Daher muss die Steuerverwaltung vor der Kontoeröffnung zunächst nichtansässige juristischen Personen eine Steueridentifikationsnummer zuweisen, damit diese Nichtansässige in Serbien ein Bankkonto eröffnen können. Steuerverwaltung prüft den Grund der Kontoeröffnung (z. B. Antrag auf Mwst-Rückerstattung, Unternehmensgründung) und erst danach eröffnet die Bank das Konto für eine nichtansässige juristische Person.
Die Dokumentation zur Kontoeröffnung in Serbien variiert je nach Antragsteller.
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person, sind zur Kontoeröffnung die physische Anwesenheit des Kontoeröffners und ein Personalausweis, bei Nichtansässigen ein Reisepass, erforderlich. Die Standarddokumentation, die die Bank dabei ausfüllt, besteht aus dem OP-Formular, dem Karton mit den hinterlegten Unterschriften, dem Vertrag und der Anfrage zum Online-Banking.
Wenn das Konto für eine juristische Person eröffnet wird, werden die erforderlichen Unterlagen vom gesetzlichen Vertreter der juristischen Person unterzeichnet. Dabei werden das OP-Formular, die Karte mit den hinterlegten Unterschriften, der Vertrag und die Anfrage zum Online-Banking ausgefüllt.
Ein Bankkonto kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten oder Anwalt eröffnet werden. Bei der Kontoeröffnung durch einen Bevollmächtigten ist zusätzlich zu den üblichen Unterlagen eine Vollmacht zur Übermittlung der Unterlagen an die Bank erforderlich.
Für den Fall, dass das Konto durch einen Bevollmächtigten eröffnet wird, muss ein Teil der Dokumentation – das OP-Formular und eine Kopie des Reisepasses – vorher notariell beglaubigt werden. Da die notarielle Beurkundung die Wirkung einer öffentlichen Urkunde hat, muss in einigen Ländern auch für solche beglaubigten Dokumente ein Apostille-Stempel eingeholt werden.
Wie oben erwähnt, müssen nichtansässige juristische Personen einen Grund für die Eröffnung eines Kontos in Serbien haben. Gemäß dem Gesetz über Steuerverfahren und Steuerverwaltung müssen nichtansässige juristische Personen, die in Serbien Einkünfte erzielen oder Immobilien in Serbien besitzen, einen Steueranwalt haben. Aufgrund mangelnder Kenntnis der serbischen Vorschriften oder dem Wunsch, die Gründung eines Unternehmens in Serbien zu vermeiden, üben einige Nichtansässige wirtschaftliche Tätigkeiten aus mit dem Ziel, so erzielte Einkünfte auf ein nichtansässiges Konto einzuzahlen.
Um solche Handlungen nichtansässiger juristischer Personen zu verhindern, setzen Banken die Eröffnung eines Kontos mit einer zuvor von der Steuerverwaltung zugeteilten Steueridentifikationsnummer voraus.
Auf diese Weise wird eine vorläufige Prüfung der Berechtigung des Grundes für die Eröffnung eines Kontos einer nicht ansässigen juristischen Person durchgeführt.