Das Arbeitsrecht in Serbien ist eines des liberalen und modernen Arbeitsrechts in Europa.
Das serbische Arbeitsrecht erkennt die Arbeit in Form eines klassischen Arbeitsverhältnisses sowie die Arbeit außerhalb des Arbeitsverhältnisses an.
Es gibt folgende Arbeitshauptformen:
Weitere Arten von Arbeit:
Die Arbeit außerhalb des Arbeitsverhältnisses wird in folgenden Formen ausgeübt:
Kurzfristige Beschäftigung
Es geben auch die folgenden sui generis Formen:
Die häufigste Form der Arbeit in Serbien ist die Arbeit, die ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gründet. Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Abschluss des Arbeitsvertrages in mindestens dreifacher Ausfertigung. Serbisches Arbeitsgesetz vorschreibt, dass der Vertrag auch dann als abgeschlossen gilt, wenn der förmliche Arbeitsvertrag nicht unterzeichnet ist und der Arbeitnehmer mit der vereinbarten Arbeitsleistung begonnen hat.
Damit ein ausländischer Staatsbürger einen Arbeitsvertrag in Serbien abschließen kann, muss er oder sie über eine genehmigte befristete Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis verfügen. Mehr zum Thema Aufenthaltserlaubnis können Sie unter folgendem Link und zum Thema Arbeitserlaubnis unter folgendem Link lesen.
Verträge, die kein Arbeitsverhältnis gründen, stellen dagegen Verträge zur Erbringung geringfügiger, zeitlich begrenzter Arbeiten dar. Deshalb ist eine solche Arbeit zeitlich begrenzt (bis zu 120 Arbeitstage), wird immer schriftlich abgeschlossen, stellt gegenüber einem Arbeitsvertrag eine etwas höhere Steuerbelastung für den Arbeitgeber dar. Sie werden regelmäßig abgeschlossen, um eine bestimmte Sache zu schaffen oder einen bestimmten Job zu beenden.
Die Arbeitszeit beträgt zwischen 36 und 40 Arbeitsstunden pro Woche. Bei plötzlicher Erhöhung des Arbeitsbedarfs ist der Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers zu Mehrarbeit verpflichtet, die nicht länger als zusätzlich 8 Stunden pro Woche, und maximal 12 Stunden pro Tag, dauern darf.
Jeder Arbeitnehmer, der 4 Stunden am Tag arbeitet, hat das Recht auf eine Pause von mindestens 15 Minuten, Arbeitnehmer die zwischen 6 und 10 Stunden arbeiten, haben das Recht auf eine Pause von mindestens 30 Minuten, während Arbeitnehmer, die mehr als 10 Stunden arbeiten, haben das Recht auf eine 45-minütige Pause. Nach serbischem Recht wird die Pausenzeit in die Arbeitszeit um 8 Uhr eingerechnet.
Neben der Pause hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Jahresurlaub von mindesdens 20 Tagen pro Jahr. Ein Arbeitnehmer kann weder auf seinen Anspruch auf Jahresurlaub verzichten, noch kann ihm der Jahresurlaub verweigert werden. Die einzige Situation, in der nicht genutzter Jahresurlaub durch eine finanzielle Entschädigung ersetzt werden kann, ist im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der wird im Verhältnis zur Anzahl der ungenutzten Tage und der Anzahl der freien Tage berechnet.
Die Arbeitseinkünfte beinhaltet:
Neben dem Gehaltsausgleich erkennt das serbische Arbeitsrecht auch das Konzept anderer Auszahlungen an, zu denen Abfindungen, Bestattungskosten im Falle des Todes eines Arbeitnehmers oder Schadensersatz aufgrund eines Arbeitsunfalls gehören.
Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern besteht die Praxis der Arbeitgeber in Serbien darin, den Nettobetrag des Gehalts mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Steuern und Beiträge auf einen solchen Nettogehalt zu zahlen:
Mindestbruttogehalt in Serbien beträgt im Februar 2023 57.274 Dinar (etwa 480 Euro).
Das Arbeitsverhältnis in Serbien endet mit Ablauf der Dauer des Arbeitsvertrages, durch den Willen des Arbeitgebers, des Arbeitnehmers, ihres gemeinschaftlichen Willen oder bei Vorliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen (Tod, Verlust der Berufsfähigkeit, Ruhestand, Freiheitsstrafe länger als 6 Monaten usw.).
Jeder Arbeitnehmer in Serbien hat das Recht auf Lohn, Erholung, sichere Arbeit, Schutz der Integrität bei der Arbeit, Entschädigung im Krankheitsfall, Verlust der Arbeitsfähigkeit, Mutterschaftsentschädigung, Elternzeit. Arbeitnehmer können ihre Rechte entweder bei der Arbeitsinspektion oder vor dem zuständigen Gericht ausüben. Die Frist, in der der Arbeitnehmer einen Arbeitskampf vor Gericht einleiten kann, beträgt 60 Tage ab Tag, an dem die Entscheidung des Arbeitgebers über die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers gefallen wurde.