Die Beschäftigung von Ausländern in Serbien wird durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz geregelt. Wenn ein ausländischer Staatsbürger in Serbien arbeiten möchte, muss er oder sie eine Arbeitserlaubnis in Serbien einholen. Einige Kategorien von Ausländern in Serbien haben jedoch die Möglichkeit, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten.
Eine Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitsamt ausgestellt. Arbeitsamt gibt arbeitslosen serbischen Staatsbürgern Vorrang beim Beschäftigung. Nur wenn festgestellt wird, dass es für eine bestimmte Stelle keine geeigneten serbischen Kandidaten gibt, kann ein Ausländer eine Arbeitserlaubnis für diese Stelle erhalten.
Arbeitserlaubnis in Serbien ist die Voraussetzung für die legale Arbeit von ausländischen Staatsbürgern. Trotzdem gibt es Ausnahme für bestimmte Kategorien von Ausländern. Entsprechend, haben die folgenden Kategorien von ausländischen Staatsbürgern haben das Recht, ohne Arbeitserlaubnis in Serbien zu arbeiten.
Die oben genannten Kategorien von ausländischen Staatsbürgern dürfen in Serbien maximal 90 Tage tätig sein.
Wenn sie länger als 90 Tage arbeiten möchten, müssen sie eine serbische Arbeitserlaubnis haben.
Vor der Beantragung einer Arbeitserlaubnis müssen die ausländischen Staatsbürger zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nach Vorliegen der Voraussetzungen können ausländische Staatsbürger Unterlagen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis einreichen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist das Arbeitsamt, das eine Arbeitserlaubnis mit der Dauer des genehmigten Aufenthalts ausstellt.
Es gibt viele Grunde für die unterschiedlichen Arten von Arbeitserlaubnissen wie zum Beispiel die unterschiedlichen Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Dauer von Projekten und die Art der Arbeit. D.
Es gibt folgende Arten von Arbeitserlaubnissen:
Die Ausländer, die in Serbien arbeiten, sind in Serbien steuer- und beitragspflichtig. Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis in Serbien haben, können jedoch aufgrund des Internationalen Abkommens über soziale Verpflichtungen zwischen Serbien und anderen Ländern das Recht ausüben, Steuern und Beiträge in ihrem Heimatland zu zahlen. Die oben genannten Rechte werden hauptsächlich Ausländern gewährt, die von der Muttergesellschaft im Rahmen von Vereinbarungen über geschäftliche und technische Zusammenarbeit zur Arbeit nach Serbien entsandt werden.
Ausländische Staatsbürger, die als Geschäftsführer in Serbien registriert sind, haben die Möglichkeit, entweder ein Arbeitsverhältnis zu begründen oder Führungsaufgaben ohne Arbeitsverhältnis durchzuführen. Wenn sie sich für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses entscheiden, benötigen ausländische Geschäftsführer eine Arbeitserlaubnis.
Ansonsten benötigen sie einen Geschäftsführervertrag. Eines der nötigen Elemente des Vertrags ist die Vergütung für die Arbeit des Geschäftsführer. Da in diesem Fall kein Arbeitsverhältnis gegründet wird, stellt die vereinbarte Vergütung kein Gehalt dar und kann dementsprechend unter dem vorgeschriebenen Mindestbetrag liegen.