Arbeitserlaubnis in Serbien

Arbeitserlaubnis in Serbien

Allgemein über Arbeitserlaubnis in Serbien

Die Beschäftigung von Ausländern in Serbien wird durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz geregelt. Wenn ein ausländischer Staatsbürger in Serbien arbeiten möchte, muss er oder sie eine Arbeitserlaubnis in Serbien einholen. Einige Kategorien von Ausländern in Serbien haben jedoch die Möglichkeit, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten.
Eine Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitsamt ausgestellt. Arbeitsamt gibt arbeitslosen serbischen Staatsbürgern Vorrang beim Beschäftigung. Nur wenn festgestellt wird, dass es für eine bestimmte Stelle keine geeigneten serbischen Kandidaten gibt, kann ein Ausländer eine Arbeitserlaubnis für diese Stelle erhalten.

Arbeit ohne Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis in Serbien ist die Voraussetzung für die legale Arbeit von ausländischen Staatsbürgern. Trotzdem gibt es Ausnahme für bestimmte Kategorien von Ausländern. Entsprechend, haben die folgenden Kategorien von ausländischen Staatsbürgern haben das Recht, ohne Arbeitserlaubnis in Serbien zu arbeiten.

  • Inhaber, Gründer, Vertreter oder Mitglied des Organs einer in Serbien registrierten juristischen Person;
  • Wer sich in Serbien aufhält, um Geschäftskontakte zu knüpfen oder an Geschäftstreffen teilzunehmen;
  • Wer ein Dozent oder Forscher ist, der an organisierten Fachveranstaltungen oder Forschungsprojekten teilnimmt;
  • Wer zeitweilige Bildungs-, Sport-, künstlerische, kulturelle und andere ähnliche Aktivitäten durchführt;
  • Wer macht die Lieferung, Installation, Montage, Reparatur oder Schulung für die Arbeit an Maschinen und Geräten;
  • Wer nimmt den Teil an Ausstattung und Ausstellung von Geräten und Exponaten auf Messen teil.

Die oben genannten Kategorien von ausländischen Staatsbürgern dürfen in Serbien maximal 90 Tage tätig sein.

Wenn sie länger als 90 Tage arbeiten möchten, müssen sie eine serbische Arbeitserlaubnis haben.

Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis in Serbien

Vor der Beantragung einer Arbeitserlaubnis müssen die ausländischen Staatsbürger zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Legal nach Serbien einreisen, (mit einem Reisepass, nicht mit einem Personalausweis)
  • Wohnadresse innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nach Serbien zu melden
  • Dass sie eine genehmigte befristete oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Serbien haben.

Nach Vorliegen der Voraussetzungen können ausländische Staatsbürger Unterlagen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis einreichen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist das Arbeitsamt, das eine Arbeitserlaubnis mit der Dauer des genehmigten Aufenthalts ausstellt.

Arten von Arbeitserlaubnissen in Serbien

Es gibt viele Grunde für die unterschiedlichen Arten von Arbeitserlaubnissen wie zum Beispiel die unterschiedlichen Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Dauer von Projekten und die Art der Arbeit. D.
Es gibt folgende Arten von Arbeitserlaubnissen:

  • Regelmäßige Arbeitserlaubnis
  • Arbeitserlaubnis für Entsendeten
  • für innerbetriebliche Versetzungen
  • für Selbständige
  • zur Berufsausbildung
  • persönliche Arbeitserlaubnis.

Der steuerliche Aspekt der Arbeit von Ausländern in Serbien

Die Ausländer, die in Serbien arbeiten, sind in Serbien steuer- und beitragspflichtig. Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis in Serbien haben, können jedoch aufgrund des Internationalen Abkommens über soziale Verpflichtungen zwischen Serbien und anderen Ländern das Recht ausüben, Steuern und Beiträge in ihrem Heimatland zu zahlen. Die oben genannten Rechte werden hauptsächlich Ausländern gewährt, die von der Muttergesellschaft im Rahmen von Vereinbarungen über geschäftliche und technische Zusammenarbeit zur Arbeit nach Serbien entsandt werden.

Die Arbeit von ausländischen Geschäftsführern in Serbien

Ausländische Staatsbürger, die als Geschäftsführer in Serbien registriert sind, haben die Möglichkeit, entweder ein Arbeitsverhältnis zu begründen oder Führungsaufgaben ohne Arbeitsverhältnis durchzuführen. Wenn sie sich für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses entscheiden, benötigen ausländische Geschäftsführer eine Arbeitserlaubnis.

Ansonsten benötigen sie einen Geschäftsführervertrag. Eines der nötigen Elemente des Vertrags ist die Vergütung für die Arbeit des Geschäftsführer. Da in diesem Fall kein Arbeitsverhältnis gegründet wird, stellt die vereinbarte Vergütung kein Gehalt dar und kann dementsprechend unter dem vorgeschriebenen Mindestbetrag liegen.